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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwareentwicklung

ai-one™ Gruppe, Deutschland und Schweiz

 

(1) Geltungsbereich


Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung und Einführung von Datenverarbeitungsprogrammen bzw. Software-Systemen (im nachfolgenden „Software“) durch die Softwareentwicklungsfirma ai-one™ – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Vereinbarungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Vereinbarungen vor.


(2) Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das vom Dienstleister entwickelte und dem Auftraggeber zur Nutzung zu überlassende Software, einschließlich vereinbarter Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen (vereinbarte Produktbeschreibungen, etc.).


(3) Zustandekommen des Vertrages

(3.1) Das Vertragsverhältnis für die Softwarelieferung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebotsbestätigung) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebotsbestätigung) vier Wochen gebunden.

(3.2) Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag (Angebotsunterlagen) beschrieben.


(4) Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Plattform sowie API-Zugänge zur Verfügung, mit denen der Kunde eigene sowie öffentlich zugängliche Daten analysieren, strukturieren und auswerten kann.

Zur Erbringung bestimmter Funktionen wird künstliche Intelligenz (KI) eingesetzt, insbesondere durch die Nutzung externer KI-Modelle und APIs von Drittanbietern.

Die durch KI erzeugten Inhalte, Analysen, Bewertungen oder Empfehlungen beruhen auf probabilistischen Modellen. Sie stellen keine verbindlichen Aussagen, Garantien oder Zusicherungen dar. Der Anbieter schuldet keinen bestimmten inhaltlichen Erfolg, keine inhaltliche Richtigkeit, Vollständigkeit oder Eignung für einen bestimmten Zweck, sofern dies nicht ausdrücklich schriftlich vereinbart wurde.


(5) Lieferung der Software (Zugang zu der ai-one™ KI-Plattform)

Der Dienstleister liefert die Software auf digitalem Wege. Das sind in der Regel Links mit Zugangs- und Login-Daten. Die Software wird als Service geliefert, welcher in einer Kundenspezifischen Cloud läuft. Die Clouds von ai-one™ werden in der Regel in Deutschland oder der Schweiz und in Ausnahmefällen in Irland betrieben. Für jeden Auftraggeber wir ein eigener, privater Service mit Cloud betrieben. Auf speziellen Wunsch vom Auftraggeber können Teile der Software-Services und der Cloud auf den IT-Systemen vom Auftraggeber implementiert werden. Das hat allerdings zusätzliche Kosten zur Folge. Bei Bedarf wird der Dienstleister den Auftraggeber bei der lokalen Installation und der Nutzung der online-Zugänge unterstützen. Ein dabei entstehender Aufwand wird zwischen Dienstleister und Auftraggeber vereinbart.


(6) Nutzung von Drittanbietern (u.a. OpenAI)

(6.1) Der Anbieter ist berechtigt, zur Leistungserbringung externe APIs, Plattformen und KI-Modelle von Drittanbietern einzusetzen, insbesondere Sprach-, Analyse- oder Klassifikationsmodelle.

(6.2) Der Anbieter hat keinen Einfluss auf Trainingsdaten, interne Modellarchitektur, Gewichtungen, Entscheidungslogiken oder Weiterentwicklungen der eingesetzten Drittanbieter-Modelle.

(6.3) Änderungen, Updates, Einschränkungen oder die Einstellung von Drittanbieter-Diensten können zu Funktions-, Leistungs- oder Ergebnisabweichungen führen und stellen keinen Mangel dar, sofern der Anbieter hierauf keinen Einfluss hatte und angemessen reagiert.

(6.4) Der Anbieter übernimmt keine Haftung für die inhaltliche Qualität, Richtigkeit oder Vollständigkeit von durch Drittanbieter-KI erzeugten Ausgaben, soweit gesetzlich zulässig. Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände bleiben unberührt.


(7) Charakter der KI-Ergebnisse

(7.1) KI-basierte Ausgaben dienen ausschließlich der Unterstützung menschlicher Entscheidungsprozesse.

(7.2) Der Kunde bleibt verantwortlich für die fachliche, rechtliche und wirtschaftliche Prüfung sowie für alle Entscheidungen, die auf Basis der KI-Ausgaben getroffen werden.

(7.3) Eine automatisierte Entscheidung mit rechtlicher oder wirtschaftlicher Wirkung erfolgt nicht, sofern dies nicht ausdrücklich vertraglich vereinbart und gesetzlich zulässig ist.

(7.4) KI-Ausgaben / Aussagen dürfen niemals ungeprüft, als Entscheidungsgrundlage verwendet, werden

(7.3) Der Kunde ist verantwortlich, dass keine rechtswidrigen oder sicherheitskritischen Inhalte verarbeitet werden.

(7.3) Ungeprüfte, nicht validierte und verifizierte KI-Ergebnisse, dürfen niemals als garantierte Tatsachen oder Fakten gegenüber Dritten dargestellt werden!


(8) Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

  • Keine rechtswidrigen oder ethisch problematischen Inhalte einzugeben oder generieren zu lassen.
  • Nur solche Daten einzugeben, deren Rechteinhaber er ist oder deren Nutzung zulässig ist.
  • Keine personenbezogenen Daten ohne vorherige Anonymisierung einzugeben (es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt).


(9) Datenschutz & Datenverarbeitung

Der Anbieter verarbeitet Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, nDSG).

Sofern zur Leistungserbringung externe KI- oder Cloud-Dienste eingesetzt werden, können Daten gemäß den vertraglich vereinbarten Zwecken an diese Drittanbieter übermittelt werden. Umfang, Zweck und Rechtsgrundlagen ergeben sich aus der jeweils gültigen Datenschutzerklärung.

Der Kunde bleibt verantwortlich für die Rechtmäßigkeit der von ihm eingegebenen Daten sowie für deren datenschutzkonforme Nutzung im Rahmen der Plattform.


(10) Nutzungsrechte der Software

Sofern im Vertrag nicht anderes vereinbart wird, räumt der Dienstleister dem Auftraggeber ein ausschließliches, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software einschließlich der Dokumentation ein. Die Nutzungsdauer wird im Vertrag (Angebotsunterlagen) festgelegt. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten für den Betrieb auf einer produktiv genutzten Instanz (z.B. einem produktiven KI-System) einschließlich der Bearbeitung und der Vervielfältigung auf andere Systeme des Auftraggebers ohne Produktivcharakter (Entwicklungs- und Testsysteme). Eine Veröffentlichung der Software, der gewerbliche Weiterverkauf und die Vervielfältigung auf IT-Systeme außerhalb des Hoheitsbereichs des Auftraggebers ist nicht Bestandteil der Lizenz.


(10) Einweisung in die Software

Nach der Installation der Software weist der Dienstleister den Auftraggeber in die Benutzung der Software ein. Die Dauer der Einweisung ist im jeweiligen Auftrag geregelt. Für weitere Einweisungen kann der Dienstleister eine zusätzliche Vergütung verlangen.


(11) Abnahme der Software

Der Dienstleister wird die ausgelieferte Software nach Installation mit Unterstützung des Auftraggebers konfigurieren. Im Rahmen der Einweisung in die Software wird der Dienstleister die Funktionsfähigkeit der Software nachweisen. Die Abnahme ist nach Übergabe der zur Software gehörenden Unterlagen zu erklären und gegebenenfalls in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit der Software nicht beeinflussen, hindern die Abnahme durch den Auftraggeber nicht, wenn der Dienstleister dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen 2 Wochen) zusagt. Wegen unerheblicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Läuft eine vom Dienstleister gesetzte Frist zur Abnahme durch den Auftraggeber ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt. Liegen bei der Abnahme erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich der Dienstleister die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist dann innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber zu wiederholen.


(12) Gewährleistung

Der Dienstleister übernimmt für die Funktionsfähigkeit der Software entsprechend den vertraglich aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von einem (1) Jahr nach Abnahme.


(13) Kein Garantieversprechen für KI-Verhalten

(13.1) Der Anbieter übernimmt keine Garantie dafür, dass identische Eingaben stets identische Ausgaben erzeugen oder dass KI-Modelle dauerhaft unverändert bleiben.

(13.2) Abweichungen aufgrund von Modell-Updates, Drift, Prompt-Interpretationen oder sicherheitsbedingten Anpassungen sind systemimmanent und stellen keinen Mangel dar.

(14) Preise und Zahlungsbedingungen

(14.1) Die Software wird zu dem im individuellen Vertrag (Angebotsunterlagen) aufgeführten Preis nach Auslieferung fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag (Angebotsunterlagen) eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

(14.2) Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

(14.3) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.


(15) Haftung

(15.1) Der Anbieter haftet nach den gesetzlichen Bestimmungen für Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit.

(15.2) Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Anbieter nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.

(15.3) Eine Haftung für die inhaltlichen Ergebnisse von KI-Systemen, insbesondere für deren sachliche, fachliche oder rechtliche Richtigkeit, ist ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

(15.4) Zwingende gesetzliche Haftungstatbestände, insbesondere nach Produkthaftungsrecht, bleiben unberührt.

16 Update-, Sicherheits- und Modellpflege

(16.1) Der Anbieter ist berechtigt und verpflichtet, zur Aufrechterhaltung der Sicherheit, Stabilität und Gesetzeskonformität Updates, Patches und Modellanpassungen vorzunehmen.

(16.2) Solche Maßnahmen können Funktionalitäten verändern oder einschränken, begründen jedoch keinen Anspruch auf Rückabwicklung oder Minderung, sofern die Kernfunktionalität erhalten bleibt.


(17) Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

Zürich & Berlin, 01.02.2026 © ai-one™