ai im Gesundheitswesen

Ein Leitfaden zu den rechtlichen Aspekten

Die öffentliche Diskussion


Die Diskussion wird längst nicht mehr nur durch technische oder rechtliche Fakten geprägt. Politik, Behörden, Datenschutzstellen, Berufsverbände, Versicherungen, Softwarehersteller, Cloud-Anbieter und Beratungsunternehmen verfolgen jeweils eigene Interessen.


Die Folge ist häufig Unsicherheit: Projekte werden verzögert, Chancen bleiben ungenutzt, oder es werden aus Vorsicht Lösungen beschafft, die den eigentlichen Anforderungen nicht entsprechen.


Dem ist mit einem transparenten, höchsten Sicherheitsanforderungen entsprechenden Datenschutzkonzept zu begegnen – dieses muss am Anfang jeder Entscheidung zur KI-Einführung stehen. 


Wir unterstützen Sie gerne beim Erstellen Ihrer ai-Ziele und den Abklährungen zu den rechlichen Apekten.

Orientierung statt Verunsicherung:

Management-Leitfaden für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen und Entscheidungsträger 


KI im Gesundheitswesen ist heute weniger eine technische als eine Prozess- und Organisationsherausforderung. Die größte Schwierigkeit liegt nicht darin, eine KI-Lösung zu finden, sondern die Vielzahl rechtlicher, organisatorischer, technischer und politischer Aussagen richtig einzuordnen. 


Kaum ein Thema wird so kontrovers diskutiert wie KI im Gesundheitswesen – und kaum ein Bereich ist so von Missverständnissen und widersprüchlichen Aussagen geprägt. Datenschutz, Informationssicherheit, Berufsgeheimnis, Cloud, lokale KI, Medizinprodukte, Haftung und Ethik werden oft in einem Atemzug genannt, obwohl es unterschiedliche Themen mit unterschiedlichen Fragestellungen sind. Für Verwaltungsräte, Geschäftsleitungen und Praxisinhaber wird es dadurch schwieriger, fundierte Entscheidungen zu treffen. 


Entscheidende Frage: Wie kann KI verantwortungsvoll, rechtskonform, wirtschaftlich und zum Nutzen der Bewohnenden-, Betreuten- und Patientinnen- und Patienten- Personen eingeführt werden?

Der Schlüssel liegt im Gesamtkonzept


Die Einführung von KI beginnt nicht mit der Auswahl eines Produkts. Sie beginnt mit der Analyse der eigenen Prozesse und einer klaren Strategie.


Unter anderem sollten folgende Fragen beantwortet werden:


  • Welches Problem soll gelöst werden?
  • Welche Prozesse sollen unterstützt werden?
  • Welche Daten werden verarbeitet?
  • Wo werden diese Daten gespeichert?
  • Wer erhält Zugriff?
  • Welche gesetzlichen Vorgaben gelten?
  • Handelt es sich um ein Assistenzsystem oder um ein Medizinprodukt?
  • Welche Risiken bestehen tatsächlich?
  • Welche Risiken werden lediglich vermutet?
  • Welche organisatorischen und technischen Schutzmassnahmen sind erforderlich?

Datenschutz – klar getrennte Themen 


Unter dem Oberbegriff «Datenschutz» sind mehrere Themen zu unterscheiden:


  • Persönlichkeitsschutz 
  • Datenschutz 
  • Informationssicherheit 
  • Berufsgeheimnis und Schweigepflicht 
  • Technische Systemarchitektur 
  • Datenzugangsberechtigungen 
  • Risikoanalyse und Massnahmenkonzept 



Jeder dieser Bereiche besitzt eigene gesetzliche Grundlagen, unterschiedliche Verantwortlichkeiten und andere Anforderungen an Technik und Organisation. Erst wenn diese Themen sauber getrennt betrachtet werden, entsteht ein realistisches Bild der tatsächlichen Anforderungen.

Anonymisierung oder Pseudonymisierung?


Je nach Anwendungsfall, Art der Daten und den geltenden gesetzlichen Vorgaben kommen unterschiedliche Verfahren zum Einsatz.


Anonymisierung bedeutet, dass personenbezogene Daten so verändert werden, dass ein Rückschluss auf eine Person dauerhaft ausgeschlossen ist. Die betroffene Person kann auch mit zusätzlichen Informationen nicht mehr identifiziert werden.


Pseudonymisierung bedeutet, dass direkte Identifikationsmerkmale (z. B. Name oder Patientennummer) durch einen Code ersetzt werden. Mit einem separat und sicher aufbewahrten Schlüssel kann die Zuordnung jedoch wieder hergestellt werden.


Welche Methode eingesetzt wird, hängt von den fachlichen Anforderungen, dem gewünschten Verwendungszweck, den gesetzlichen Rahmenbedingungen sowie den technischen und organisatorischen Schutzmassnahmen ab. In der Praxis werden beide Verfahren je nach Situation gezielt eingesetzt, um Datenschutz und Nutzbarkeit der Daten optimal miteinander zu verbinden.