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Allgemeine Geschäftsbedingungen für Softwareentwicklung  ai-one™

 

(1) Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für die Lieferung und Einführung von Datenverarbeitungsprogrammen bzw. Software-Systemen (im nachfolgenden „Software“) durch die Softwareentwicklungsfirma ai-one™ – nachstehend Dienstleister genannt – mit seinem Vertragspartner – nachstehend Auftraggeber – genannt. Soweit einzelvertragliche Vereinbarungen bestehen, welche von den Bestimmungen dieser AGB abweichen, oder ihnen widersprechen, gehen die einzelvertraglichen Vereinbarungen vor.


(2) Vertragsgegenstand

Vertragsgegenstand ist das vom Dienstleister entwickelte und dem Auftraggeber zur Nutzung zu überlassende Software, einschließlich vereinbarter Benutzerdokumentation und weiterer Unterlagen (vereinbarte Produktbeschreibungen, etc.).


(3) Zustandekommen des Vertrages

(3.1) Das Vertragsverhältnis für die Softwarelieferung kommt durch Erteilung eines Kundenauftrags durch den Auftraggeber (Angebotsbestätigung) und dessen Annahme durch den Dienstleister zustande. Der Auftraggeber ist an die Erteilung des Kundenauftrages (Angebotsbestätigung) vier Wochen gebunden.

(3.2) Der Gegenstand des Vertrages bzw. die genaue Aufgabenbezeichnung ist im schriftlichen Auftrag (Angebotsunterlagen) beschrieben.


(4) Leistungsbeschreibung

Der Anbieter stellt dem Kunden eine webbasierte Plattform sowie API-Zugänge zur Verfügung, mit denen der Kunde eigene sowie öffentlich zugängliche Marketingdaten analysieren, strategische Auswertungen vornehmen und automatisierte Berichte oder Textanalysen erstellen kann. Zur Erbringung bestimmter Funktionen wird Künstliche Intelligenz (KI), insbesondere Sprachmodelle von OpenAI (GPT‑4), über entsprechende Schnittstellen eingesetzt. Die Analyseergebnisse beruhen auf Wahrscheinlichkeitsmodellen und können inhaltlich von der Realität abweichen. Es besteht kein Anspruch auf Richtigkeit oder Vollständigkeit.


(5) Lieferung der Software (Zugang zu der ai-one™ KI-Plattform)

Der Dienstleister liefert die Software auf digitalem Wege. Das sind in der Regel Links mit Zugangs- und Login-Daten. Die Software wird als Service geliefert, welcher in einer Kundenspezifischen Cloud läuft. Die Clouds von ai-one™ werden in der Regel in Deutschland oder der Schweiz und in Ausnahmefällen in Irland betrieben. Für jeden Auftraggeber wir ein eigener, privater Service mit Cloud betrieben. Auf speziellen Wunsch vom Auftraggeber können Teile der Software-Services und der Cloud auf den IT-Systemen vom Auftraggeber implementiert werden. Das hat allerdings zusätzliche Kosten zur Folge. Bei Bedarf wird der Dienstleister den Auftraggeber bei der lokalen Installation und der Nutzung der online-Zugänge unterstützen. Ein dabei entstehender Aufwand wird zwischen Dienstleister und Auftraggeber vereinbart.


(6) Nutzung von Drittanbietern (u.a. OpenAI)

Der Dienstleister nutzt für Teile seiner Leistung die GPT-4-API von OpenAI Inc., USA.

Eingaben des Kunden werden ggf. an OpenAI übermittelt, um die Dienste zu erbringen.

Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Funktionsfähigkeit oder inhaltliche Qualität der durch OpenAI generierten Ausgaben. Die Nutzung von OpenAI erfolgt gemäß deren Nutzungsrichtlinien und Datenschutzbedingungen.

 

Je nach Kundenprojekt werden auch Services von , einem Partner und Drittanbieter aus der Schweiz genutzt. Wenn das der Fall ist, wird das mit dem Kunden vorgängig vereinbart und dann gelten zusätzlich die AGB des Partners.


(7) Pflichten des Kunden

Der Kunde verpflichtet sich insbesondere:

- Keine rechtswidrigen oder ethisch problematischen Inhalte einzugeben oder generieren zu lassen.

- Nur solche Daten einzugeben, deren Rechteinhaber er ist oder deren Nutzung zulässig ist.

- Keine personenbezogenen Daten ohne vorherige Anonymisierung einzugeben (es sei denn, es wurde vertraglich anders geregelt).


(8) Datenschutz & Datenverarbeitung

Der Dienstleister verarbeitet Daten gemäß den geltenden Datenschutzgesetzen (DSGVO, nDSG).

Der Kunde ist selbst verantwortlich für die Zulässigkeit der Verarbeitung seiner Daten im Rahmen der KI-Plattform. 


(9) Nutzungsrechte der Software

Sofern im Vertrag nicht anderes vereinbart wird, räumt der Dienstleister dem Auftraggeber ein ausschließliches, unwiderrufliches Nutzungsrecht an der Software einschließlich der Dokumentation ein. Die Nutzungsdauer wird im Vertrag (Angebotsunterlagen) festgelegt. Das Nutzungsrecht gilt für alle bekannten Nutzungsarten für den Betrieb auf einer produktiv genutzten Instanz (z.B. einem produktiven KI-System) einschließlich der Bearbeitung und der Vervielfältigung auf andere Systeme des Auftraggebers ohne Produktivcharakter (Entwicklungs- und Testsysteme). Eine Veröffentlichung der Software, der gewerbliche Weiterverkauf und die Vervielfältigung auf IT-Systeme außerhalb des Hoheitsbereichs des Auftraggebers ist nicht Bestandteil der Lizenz.


(10) Einweisung in die Software

Nach der Installation der Software weist der Dienstleister den Auftraggeber in die Benutzung der Software ein. Die Dauer der Einweisung ist im jeweiligen Auftrag geregelt. Für weitere Einweisungen kann der Dienstleister eine zusätzliche Vergütung verlangen.


(11) Abnahme der Software

Der Dienstleister wird die ausgelieferte Software nach Installation mit Unterstützung des Auftraggebers konfigurieren. Im Rahmen der Einweisung in die Software wird der Dienstleister die Funktionsfähigkeit der Software nachweisen. Die Abnahme ist nach Übergabe der zur Software gehörenden Unterlagen zu erklären und gegebenenfalls in einem Abnahmeprotokoll festzuhalten. Kleinere Mängel, die Funktion und Nutzungsmöglichkeit der Software nicht beeinflussen, hindern die Abnahme durch den Auftraggeber nicht, wenn der Dienstleister dies verlangt und unverzügliche Mängelbeseitigung (spätestens binnen 2 Wochen) zusagt. Wegen unerheblicher Mängel darf der Auftraggeber die Abnahme nicht verweigern. Läuft eine vom Dienstleister gesetzte Frist zur Abnahme durch den Auftraggeber ergebnislos ab, gilt die Abnahme als erteilt. Liegen bei der Abnahme erhebliche Mängel vor, verpflichtet sich der Dienstleister die Mängel unverzüglich zu beseitigen. Die Abnahme ist dann innerhalb einer Woche nach Anzeige der Mängelbeseitigung durch den Auftraggeber zu wiederholen.

 

(12) Gewährleistung

Der Dienstleister übernimmt für die Funktionsfähigkeit der Software entsprechend den vertraglich aufgeführten Anforderungen und dafür, dass sie bei Abnahme dem anerkannten Stand der Technik entspricht und nicht Mängel aufweist, eine Gewährleistung von einem (1) Jahr nach Abnahme.


(13) Preise und Zahlungsbedingungen

(13.1) Die Software wird zu dem im individuellen Vertrag (Angebotsunterlagen) aufgeführten Preis nach Auslieferung fällig und berechnet, soweit nicht im Vertrag (Angebotsunterlagen) eine andere Rechnungsstellung vereinbart ist.

(13.2) Die Umsatzsteuer wird mit dem zur Zeit der Leistung geltenden Umsatzsteuersatz in Rechnung gestellt.

(13.3) Rechnungen sind bei Erhalt ohne Abzug zahlbar. Ist der Rechnungsbetrag nicht innerhalb von 14 Tagen nach dem Rechnungsdatum eingegangen, ist der Dienstleister berechtigt Verzugszinsen geltend zu machen. Die Verzugszinsen betragen 3 % p.a. über dem zur Zeit der Berechnung geltenden Basiszinssatz.


(14) Haftung

Der Dienstleister haftet in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Haftung für Garantien erfolgt verschuldensunabhängig. Für leichte Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister ausschließlich nach den Vorschriften des Produkthaftungsgesetzes, wegen der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten. Der Schadensersatzanspruch für die leicht fahrlässige Verletzung wesentlicher Vertragspflichten ist jedoch auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt. Der Schadenersatz ist dabei in jedem Fall auf die Höhe des vereinbarten Preises für die Software begrenzt


(15) Gerichtsstand

Für die Geschäftsverbindung zwischen den Parteien gilt ausschließlich deutsches Recht. Hat der Auftraggeber keinen allgemeinen Gerichtsstand in Deutschland oder in einem anderen EU-Mitgliedstaat, ist ausschließlich Gerichtsstand für sämtliche Streitigkeiten aus diesem Vertrag unser Geschäftssitz.

 

Berlin, 01.05.2025